Hier finden Sie allgemeine Informationen über den Ablauf einer Psychotherapie:

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, BEK, DAK, IKK, Betriebskrankenkasse, etc.) versichert sind, brauchen Sie Ihre Versichertenkarte. Die sogenannten Sprechstundengespräche zur Abklärung der Diagnose und Indikation werden von der Krankenkasse ohne Antragstellung übernommen. Danach erfolgt die Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse, damit diese die Kosten für eine weitere Behandlung übernimmt.

Private Krankenversicherung

Die Bestimmungen der Kostenerstattung für Psychotherapie sind bei den einzelnen privaten Versicherungen und je nach individuellem Vertrag sehr unterschiedlich, so dass keine generellen Angaben gemacht werden können. Sie schließen mit mir eine Honorarvereinbarung und können anschließend die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfe einreichen.  

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für die ersten 5 probatorischen Sitzungen ohne besondere Antragstellung. Eine psychotherapeutische Behandlung muss jedoch beantragt und genehmigt werden, damit Ihnen die Kosten von der Beihilfe und Ihrer Krankenversicherung erstattet werden. Sofern die Kosten der Behandlung nicht vollumfänglich von Ihrer Beihilfe übernommen werden, tragen Sie den verbleibenden Eigenanteil selbst.

Selbstzahler

In bestimmten Situationen kann es hilfreich sein, die Behandlungskosten selber zu übernehmen (z.B. wenn Sie kurz vor einer Verbeamtung stehen, oder beabsichtigen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen). Sprechen Sie mich gerne darauf an.

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).